Aktuelle Bauleitplanverfahren
Bebauungsplan "Krumbachweg", GT Hain
Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumbachweg“ der Gemeinde Poppenhausen, Gemeindeteil Hain - beschleunigtes Verfahren gem. § 13b BauGB
BEKANNTMACHUNG
der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Poppenhausen hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumbachweg“ für den Gemeindeteil Hain, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.11.2022 im Amtsblatt Nr. 47 der Gemeinde Poppenhausen ortsüblich bekannt gemacht.
Für den Gemeindeteil Hain liegt der Gemeinde Poppenhausen eine konkrete Bauanfrage für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 2226, Gemarkung Hain vor. Desweiteren besteht aufgrund hoher Baulandnachfrage und ausgeschöpfter Innenentwicklungsmöglichkeiten, dringender Bedarf zur städtebaulichen Weiterentwicklung von Hain.
Deshalb plant die Gemeinde Poppenhausen die Ausweisung eines kleinen Wohnbaugebietes (WA-Gebiet) im bisherigen Außenbereich. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Erschließung und Bebauung des Areals zu erreichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB notwendig.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,475 ha und beinhaltet Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 2226, 2227 und 2247 der Gemarkung Hain.
Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarkommunen erfolgte vom 25.11.2022 bis 13.01.2023. In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.03.2023 wurden die durch Stellungnahme vorgetragenen Einwände, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung, wurde in gleicher Sitzung vom Gemeinderat gebilligt.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.03.2023 werden der überarbeitete und gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13.03.2023, einschließlich Begründung in der Zeit vom 11.04.2023 bis 12.05.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ort der Auslegung: Gemeinde Poppenhausen, Rathaus, Martin-Werner-Platz 1, 97490 Poppenhausen, Zimmer Nr. 002
während der allgemeinen Dienststunden:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Einsichtnahme im Internet:
Die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Poppenhausen unter www.poppenhausen.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingesehen und abgerufen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO entnommen werden, welches mit ausliegt. Sie können eine Stellungnahme auch ohne Angaben zu Ihrem Namen und Ihrer Adresse abgeben. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB). Zudem gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Poppenhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Poppenhausen, 27.03.2023
gez. Nätscher
1. Bürgermeister
Bebauungsplan "Krumbachweg", GT Hain
Begründung Bebauungsplan "Krumbachweg", GT Hain
Datenschutz-Informationspflichten
Bebauungsplan "An der Wallfahrt / Im Stück", GT Hain
4. Änderung des Bebauungsplanes „An der Wallfahrt / Im Stück“ der Gemeinde Poppenhausen, Gemeindeteil Hain, mit Berichtigung (= 9. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poppenhausen - beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
BEKANNTMACHUNG
der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Poppenhausen hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „An der Wallfahrt / Im Stück“ für den Gemeindeteil Hain, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, inklusive Berichtigung (9. Änderung) des gemeindlichen Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Änderungsbeschluss wurde am 25.11.2022 im Amtsblatt Nr. 47 der Gemeinde Poppenhausen ortsüblich bekannt gemacht.
Durch die Bebauungsplanänderung ergibt sich für die Gemeinde Poppenhausen die Möglichkeit, das bislang ungenutzte östliche Teilgrundstück Fl. Nr. 103/1 (Gemarkung Hain) für eine Wohnbebauung vorzubereiten und zu veräußern.
Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „An der Wallfahrt / Im Stück“ der Gemeinde Poppenhausen, in der Fassung seiner letzten Änderung, sieht für das Grundstück eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ vor. Diese Nutzung hat sich auf der westlichen Grundstücksfläche eingestellt. Eine Erweiterung des Spielplatzes sieht der Gemeinderat als nicht erforderlich an. Eine Bebauung des Grundstückes ist unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen umliegenden Bebauung mit Wohn- und Nebengebäuden, ortsplanerisch vertretbar und führt zu einer maßvollen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungsstruktur. Mit der Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich, ohne zusätzlichen Erschließungsaufwand, ein Baugrundstück, welches zur Bedarfsdeckung für bauwillige Bürger zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Bauleitplanung erfüllt die Voraussetzungen für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“. Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poppenhausen wird formell im Zuge der Berichtigung, ohne eigenes Verfahren angepasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 770 m² und beinhaltet eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 103/1 der Gemarkung Hain.
Die Lage des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches kann dem Planausschnitt entnommen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarkommunen erfolgte vom 25.11.2022 bis 13.01.2023. In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.03.2023 wurden die durch Stellungnahme vorgetragenen Einwände, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung, wurde in gleicher Sitzung vom Gemeinderat gebilligt.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.03.2023 werden der überarbeitete und gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13.03.2023, einschließlich Begründung in der Zeit vom 11.04.2023 bis 12.05.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ort der Auslegung: Gemeinde Poppenhausen, Rathaus, Martin-Werner-Platz 1, 97490 Poppenhausen, Zimmer Nr. 002
während der allgemeinen Dienststunden:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Einsichtnahme im Internet:
Die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Poppenhausen unter www.poppenhausen.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingesehen und abgerufen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO entnommen werden, welches mit ausliegt. Sie können eine Stellungnahme auch ohne Angaben zu Ihrem Namen und Ihrer Adresse abgeben. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Zudem gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Poppenhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Poppenhausen, 27.03.2023
gez. Nätscher
1. Bürgermeister