Feste und Veranstaltungen
In unserem Gemeindegebiet gibt es zahlreiche Vereine, die zu kulturellen und geselligen Veranstaltungen einladen. Diese Veranstaltung sind i. d. R. und unter bestimmten Voraussetzungen beim Ordnungsamt anzumelden.
Halten von Hunden
In Bayern zählen manche Hunderassen als "Kampfhund". Sie möchten sich z. B. einen Rottweiler halten? Fragen Sie doch einfach im Ordnungsamt, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Wir geben Ihnen Auskunft, wo Sie mit Ihrem Hund einen Wesenstest ablegen können und erstellen Ihnen unter Beachtung der Vorschriften auch ein Negativzeugnis.
Des Weiteren:
Beglaubigungen, Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenrecht, Sozialangelegenheiten sowie Auskunft, Beratung und Antragstellung in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung