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SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Poppenhausen

    Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D2 in Bayern (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. bis Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) und im Abschnitt E1 in Bayern (Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen bis Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg) im Planfeststellungsverfahren. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Boden und Baugrund sowie zu archäologischen Denkmälern, Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, die Datengrundlage zu finalisieren. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden daher in den kommenden Monaten auch Baugrund-untersuchungen und weitere bauvorbereitende Maßnahmen statt. Mithilfe der Untersuchungen aktualisieren wir deshalb unsere Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds.

    Informationen zu den Baugrunduntersuchungen

    Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben von ca. 1 Meter Länge in 2 bis 70 Metern Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen durchgeführt. Hierbei wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den Boden eingebracht. 

    Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprengG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/Rad/Fuß unterwegs sein.

    Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Auf einzelnen Flurstücken werden Schürfgruben mit bis zu 2 Meter Tiefe zur Entnahme von Bodenproben ausgehoben und im Anschluss wieder fachgerecht verfüllt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.

    Bodenkunde

    Zur Erkundung des Bodenaufbaus und zur Entnahme von Bodenproben werden fachspezifische Untersuchungen mittels kleinkalibriger Kleinrammbohrungen durchgeführt (Bohrdurchmesser < 10 cm). Diese bodenkundlichen Baugrunduntersuchungen werden ergänzend zu den geologisch-geotechnischen Baugrunduntersuchungen durchgeführt, und je nach angetroffenen Bodenverhältnissen ca. 2 bis 3 m tief abgeteuft und das gewonnene Bohrgut bodenkundlich dokumentiert.

    Die Kleinrammbohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Je nach Geländeverhältnissen wird der Bohrpunkt entweder mittels Kombi-Pkw bzw. Kleinlieferwagen angefahren oder zu Fuß erreicht. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher fachgerecht verfüllt.

    Wasserwirtschaftliche Beweissicherung

    Ziel der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist die qualitative und quantitative Dokumentation des Grundwasservorkommens. Bei der Beweissicherung werden Wasserproben aus den zu überprüfenden Gebieten entnommen und analysiert. Es handelt sich hierbei um eine nichtinvasive Maßnahme.

    Baubegleitungen

    Bei den ausgewählten Querungsbereichen werden die Baugrunduntersuchungen von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft und in den Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden.

    Eventuelle Schäden

    Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

    Bekanntmachung und Termine

    Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Sie finden im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.08.2024statt.

    Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Poppenhausen (Gemeinde Poppenhausen, Bauamt, Martin-Werner-Platz 1, 97490 Poppenhausen) zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter 09725 7110-0 möglich ist. Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzungsberechtigten in Verbindung. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Vielzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jede Person im Vorfeld persönlich über das Betreten seiner bzw. ihrer Grundstücke bzw. Wege für die Nutzung als Zuwegung zu informieren.

    Kontakt für Rückfragen

    Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung: 

    TransnetBW GmbH  

    Tel.: 0800 380 470-1 

    E-Mail: suedlink@transnetbw.de

    www.suedlink.com

    TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.

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