Volkshochschule Schweinfurt
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie - in aller Regel ohne gerichtliches Betreuungsverfahren - selbst regeln, wer sich in diesem Fall um Ihre Angelegenheiten kümmert. Mit der Patientenverfügung können Sie festlegen, wie Ihre medizinische Betreuung aussehen soll.
Der Vortrag einer Notarin informiert über die gesetzliche Lage und über die Möglichkeiten zur Gestaltung.
Anmeldung erforderlich!
Bianca Muschel
Di am 21.3. Poppenhausen, Rathaus, Sitzungssaal
20 Uhr Martin-Werner-Platz
Nr. PN01