Der 1. Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen.
Er ist Vorsitzender des Gemeinderates, vollzieht die Beschlüsse und ist Leiter der Gemeindeverwaltung.
Der 1. Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen.
Er ist Vorsitzender des Gemeinderates, vollzieht die Beschlüsse und ist Leiter der Gemeindeverwaltung.