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Eingeschränktes Halteverbot in Hain

zur Durchführung des Winterdienstes in der Zeit vom 01.11. bis 31.03.

Zur Durchführung des Winterdienstes in Hain ist aufgrund der Breite der Räum- und Streufahrzeuge ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot in der Straße „Im Werntal“ erforderlich. Es betrifft den Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.03. eines jeden Jahres und erstreckt sich auf den Bereich „Im Werntal 12“ bis zum Anwesen „Im Werntal 43“.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gez. Nätscher,

Erster Bürgermeister