Datenschutzhinweis Bewerbungsverfahren
Datenschutzhinweise zur Bewerbung für ein Beschäftigungs- oder Dienst-, bzw. Ausbildungsverhältnis bei der Gemeinde Poppenhausen
1. Verantwortliche Stelle
Gemeinde Poppenhausen
Martin-Werner-Platz
97490 Poppenhausen
info@poppenhausen.de Tel.: 09725 / 7110-0
2. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte*r
Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Poppenhausen:
Martin-Werner-Platz
97490 Poppenhausen
datenschutz@poppenhausen.de Tel.: 09725 / 7110-0
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Gemeinde Poppenhausen ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Bewerbung und des Stellenbesetzungsverfahrens bzw. des Verfahrens zur Besetzung der Ausbildungsplätze erhoben und verarbeitet. Wenn Sie für eine Einstellung in Betracht kommen, werden Sie im Rahmen des Einstellungsprozesses über die dann zu erhebenden Daten gesondert informiert.
Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden personenbezogene Daten nicht erneut erfasst, sondern zur weiteren Verwendung innerhalb der Personalverwaltung direkt an die Abrechnungsstelle übermittelt.
Eine Verarbeitung für andere Zwecke findet ohne Ihre Zustimmung nicht statt.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 9 Abs. 2 lit. b, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 103 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) verarbeitet.
4. Kategorien personenbezogener Daten
Wir verarbeiten nur solche Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen. Dies sind allgemeine Daten zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Kontaktdaten etc.), Angaben zu Ihrer beruflichen Qualifikation und Schulausbildung, Angaben zur beruflichen Weiterbildung sowie ggf. weitere Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden innerhalb der Gemeinde Poppenhausen nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung zwingend zu befassen sind. Das Bewerbungsverfahren erfolgt stets in Zusammenarbeit zwischen
- der dafür zuständigen Personalstelle,
- der jeweiligen Abteilungen/Sachgebiete und
- soweit gesetzlich vorgeschrieben, der zuständigen Personal- und Schwerbehindertenvertretung.
Die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung steht in Ihrem Ermessen als Bewerberin bzw. Bewerber. Über Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung ist die Schwerbehindertenvertretung nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten, es sei denn Sie lehnen ggf. die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ab. Geben Bewerberinnen bzw. Bewerber eine Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 oder eine entsprechende Gleichstellung im Bewerbungsfragebogen an, können alle Bewerbungen im laufenden Stellenbesetzungsverfahren durch die zuständige Schwerbehindertenvertretung eingesehen werden.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht geplant.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Schriftlich bei uns eingegangene Bewerbungsunterlagen werden von uns 6 Monate nach der Mitteilung des Auswahlergebnisses datenschutzkonform vernichtet. Elektronisch eingegangene Bewerbungsunterlagen werden von uns gespeichert und 6 Monate nach der Mitteilung des Auswahlergebnisses datenschutzkonform gelöscht.
Sollten wir die Bewerbungsunterlagen für eine möglicher spätere Stellenbesetzung weiter verarbeiten wollen, so werden wir dies nur mit Ihrer Einwilligung tun. Hierzu setzen wir uns gesondert mit Ihnen in Verbindung.
Im Personalauswahlverfahren zur Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn werden wegen der Teilnahmenbeschränkung nach Art. 22 Abs. 8 Satz 7 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) Ihre erfassten Daten für maximal 10 Jahre nach erstmaliger erfolgloser Teilnahme gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrung werden Ihre Daten nur noch anonymisiert für statistische Zwecke vorgehalten.
8. Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person in Bezug auf die erhobenen Kontaktdaten das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO).
Darüber hinaus können Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vor die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Nutzen Sie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte die obigen Kontaktdaten des Verantwortlichen. Der Verantwortliche wird eine Löschung der Kontaktdaten unabhängig davon nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vornehmen.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:
Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
9. Angabe Ihrer Daten
Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen von Bewerbungsprozessen ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie sind somit nicht verpflichtet, Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten zu machen. Für die Entscheidung über eine Bewerbung bzw. einen Vertragsabschluss in Bezug auf ein Beschäftigungs- oder Dienst-, bzw. Ausbildungsverhältnis bei der Gemeinde Poppenhausen sind diese aber unbedingt erforderlich.
Sofern o.g. Daten nicht hinreichend zur Verfügung gestellt werden, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.